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Riskmanagement & IKS News

Wirtschaft und Recht

Niemand ist vor dem Griff in die Firmenkasse gefeit

Es kann jede Organisation treffen, wie diese jüngsten Beispiele zeigen.

«Verdacht auf massiven Spesenmissbrauch gegen die Direktion der Waadtländer Ausgleichskasse» SRF vom 9. September 2021

«Obergericht erhöht Strafe für Ex-Finanzchef von Widen – er hat über 300’000 Franken aus der Gemeindekasse abgezweigt.» Aargauer Zeitung 17. November 2021

«Drei neue Fälle von Subventionsmissbrauch entdeckt: Die Bus Ostschweiz AG, die Freiburgischen Verkehrsbetriebe und die Standseilbahn auf den Mont-Soleil haben zu viel öffentliche Gelder bezogen.» NZZ vom 9. Dezember 2021

«57’000 Franken auf das eigene Konto umgeleitet: Ehemaliger Altersheim-Leiter verurteilt.» St. Galler Tagblatt vom 16. Dezember 2021

«Bei der Tochtergesellschaft von SVRA, der Swiss Volley Region Aargau GmbH, ist es in den vergangenen Geschäftsjahren zu finanziellen bzw. buchhalterischen Unregelmässigkeiten gekommen.» Medienmitteilung SVRA vom 14. Januar 2022

«15 Jahre lang legt eine Mitarbeiterin dem Chef einer Zürcher Firma Rechnungen doppelt vor. So zweigt sie fast eine Million Franken für sich ab» NZZ vom 3. April 2022

«Der frühere Direktor und der ehemalige Finanzchef kassieren

bedingte Geldstrafen wegen Urkundenfälschung im Amt» NZZ vom 30. April 2022

Fazit: Es kann in den besten Unternehmen und Verwaltungen vorkommen, dass Kollegen mittels ausgeklügelter Methoden in die Firmenkasse greifen und sich so einen „Zusatzverdienst“ verschaffen.

Aus unseren Projekt-Erfahrungen wissen wir, dass ein IKS in Tabellenform (Excel) meistens nur einmal pro Jahr zum Einsatz kommt. Ob das hier auch so war? Das wissen wir nicht, ist aber gut möglich.

Wenn Sie Vorgänge wie bei diesen Betrugsfällen entdecken wollen, müssen Kontrollen unabhängig und mit entsprechender Häufigkeit erfolgen. Ein verbindlicher und verlässlicher IKS-Prozess ist deshalb nur IT-gestützt möglich und sinnvoll.

Zur Erinnerung: Auch der VR eines KMU in der Schweiz ist gesetzlich verpflichtet, ein integrales Risikomanagement-System im Unternehmen auszugestalten, zu implementieren und zu überwachen. Kommt der VR dieser Pflicht nicht nach, droht ihm unter Umständen nicht nur eine aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage, sondern auch eine mögliche strafrechtliche Verfolgung.

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