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Wer schützt die Hinweisgeber im Risikomanagement

Leider sind wir Schweizer mehrheitlich der Meinung, dass Hinweisgeber (Whistleblower) blosse Petzer sind. Dabei gibt es nichts Wirksameres für das Management der Risiken als ein Hinweisgebersystem.

Dass Mitarbeitende beim Chemiekonzern Clariant die Bilanz manipuliert haben, ist nur wegen eines internen Hinweisgebers herausgekommen.

Dieser Hinweisgeber hat die Manipulation nur gemeldet, weil Clariant eine Meldestelle hat und er/sie sich nicht fürchten musste, als Nestbeschmutzer hingestellt zu werden.

«Die Meldestelle für Mitarbeiter ist eine vorbildliche Praxis, die der Transparenz und damit dem Wohl des Unternehmens dient», schreibt Franziska Pfister, Wirtschaftsredaktorin der NZZ.  

Tatsächlich führt Whistleblowing nicht selten zur Entdeckung sogenannter „Innentäter“. Da die Täter oft bis zur Entdeckung nicht von ihrem kriminellen Tun ablassen, wird der Schaden grösser je länger er unentdeckt bleibt. Da kriminelle Energie im Spiel ist, finden die Täter auch Mittel und Wege die herkömmlichen Kontrollsysteme zu überlisten. Deshalb zeigt sich gerade hier – unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung – der grosse Mehrwert von Hinweisgebersystemen für Unternehmen und Organisationen.

Die Einführung eines Hinweisgerbersystems hat zudem einen abschreckenden Effekt. Die Statistiken zur Untermauerung dieser These stammen zwar aus dem Finanzsektor. Die Forscher sind sich aber einig, dass es sich bei den identifizierten Effekten des Whistleblowings nicht um ein reines Finanzmarktphänomen handelt.

Hinweisgeber sind a priori keine Petzer, wie Politiker behaupten, die gegen Rechtssicherheit für Whistleblower sind (Leider scheiterte eine gesetzliche Regelung 2020 im Schweizer Parlament).

Jede Organisation, die ernsthaft Risikomanagement betreiben will, kommt unserer Meinung nach nicht darum herum, eine Meldestelle und einen Prozess für Hinweisgeber – in einer für die Organisation geeigneten Form – einzuführen.

Um die Zivilcourage der Hinweisgeber zu unterstützen, muss der Prozess es erlauben, dass Angestellte anonym, ohne die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzen zu müssen, ihr Wissen weitergeben können.



Quellen:

NZZ am Sonntag „Nicht Petzer, sondern Diener des Arbeitgebers“ 20.02.2022
Börsen-Zeitung
„Mehr Schutz für Whistleblower“ 28.03.2022
Max-Plack-Gesellschaft
„Whistleblowing mit abschreckender Wirkung“ 21. Februar 2022

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