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IKSLetter

Der Newsletter zu IKS, QMS und Compliance

Kosten sparen mit dem Internen Kontrollsystem

Prüforgane können ihre aussagebezogenen Prüfungshandlungen reduzieren, wenn sie sich auf das IKS und dessen Wirksamkeit verlassen können.

Eine aussagebezogene Prüfungshandlung in Form der Einsichtnahme umfasst das Lesen oder die Untersuchung von internen oder externen Aufzeichnungen oder Dokumenten in Papier- oder elektronischer Form oder auf anderen Medien. Die Einsichtnahme in Aufzeichnungen und Dokumente liefert, je nach deren Art und Herkunft, Prüfungsnachweise von unterschiedlichem Verlässlichkeitsgrad. Die Verlässlichkeit interner Aufzeichnungen und Dokumente hängt von der Wirksamkeit der internen Kontrollen über ihre Erstellung ab.

Es kann sich somit doppelt lohnen, das IKS vollständig und sorgfältig zu betreiben. Einerseits erzielt das IKS so tatsächlich Wirkung, und andererseits verringert sich die Rechnung der Prüfungsorgane.

Zeigen Sie Ihren Prüfern, dass Ihr IKS lebt! Ein Kontrollsystem lebt nur, wenn nachweislich die Kontrollen verbindlich und verlässlich durchgeführt werden. Und wenn das IKS eine sorgfältige Oberleitung der Organisation befördern soll, muss der Nachweis laufend IT-gestützt erfolgen.

Praxis-Tipp: Prüfungsorgane und insbesondere Abschlussprüfer legen jeweils eine Prüfungsstrategie fest. Fragen Sie aktiv bei der jährlichen Vorbesprechung, ob die Wirksamkeit ihres IKS genügt, damit die Prüfungshandlungen reduziert werden können.

Falls Ihr Prüfer diese Frage negativ beantwortet, rufen Sie uns an. Wir können helfen, dass Ihr IKS im Nu die verlangte Wirksamkeit erreicht.

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