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Kirchengemeinde-Kassiererin veruntreute fast Fr. 400’000

Am Ende versuchte Sie sogar mit gefälschten Protokollen, ihre Taten zu vertuschen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau [rund Fr. 400’000] abgezwackt hatte. … hatte die Frau als Kassiererin eine Zeichnungsberechtigung.

Die Kirchgemeinde ging davon aus, dass das Geld in die Sanierung des Kirchturms und des Pfarrhauses floss. Bei der CVP war das Geld für den Wahlkampf gedacht. Effektiv flossen die rund 400’000 Franken jedoch an einen Western Saloon, an dem die 49-jährige Frau mitbeteiligt war. Erst als Handwerker sich über offene Rechnungen beklagten, bemerkte die Kirchgemeinde, dass etwas nicht stimmte.

Um die Überweisungen zu vertuschen und um zu beweisen, dass die Präsidentin Kenntnis hatte von den Vorgängen, ging die Kassiererin sogar soweit, dass sie Protokolle fälschte. Dies taxierte das Gericht in seinem Urteil als klare Urkundenfälschung.

Ob die Kirchgemeinde ein IKS hat, wissen wir nicht. Aber wir wissen aus unserer Erfahrung von der Einführung von IKS-Prozessen und -Tools, dass die Ernsthaftigkeit und Verlässlichkeit der Kontrollen zunehmen, sobald tagesaktuelle Transparenz und Revisionssicherheit sichergestellt sind. Gegen deliktisches Verhalten nützt zwar auch kein IT-Tool. Die Hemm­schwelle dafür wird aber auf jeden Fall angehoben.

Praxis-Tipp: Ein IKS in Tabellenform (Excel) kommt jährlich meistens nur einmal zum Einsatz. Wenn Sie Vorgänge wie bei der Kirchgemeinde entdecken wollen, müssen Kontrollen unabhängig mit entsprechender Häufigkeit erfolgen. Ein verbindlicher und verlässlicher IKS-Prozess ist deshalb nur IT-gestützt möglich und sinnvoll.

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